📌 Ab dem 1. Januar 2025 tritt die bundesweite Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung in Kraft. Für viele kleine und mittlere Unternehmen bedeutet das: Handlungsbedarf. Medienbrüche, manuelle Prozesse und cloudbasierte Insellösungen sind nicht nur ineffizient – sie bergen auch Datenschutzrisiken.
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📌 Regelung | Details |
---|---|
E-Rechnung B2B | Ab 1. Januar 2025 Pflicht bei Geschäften zwischen inländischen Unternehmen (B2B).
(Private Endkunden sind ausgenommen) |
Empfangspflicht | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können – ein E-Mail-Postfach genügt.
(Keine Ausnahmen vorgesehen) |
Übergangsfristen |
Papier- oder PDF-Rechnungen dürfen bis 31.12.2026 weiter genutzt werden.
Für Unternehmen mit Umsatz ≤ 800 000 € oder älterem EDI-System gilt die Frist sogar bis Ende 2027. |
Ausnahmen für Versand | Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit, müssen aber E-Rechnungen empfangen können. |
Quelle: bundesfinanzministerium.de, ihk.de
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